
Was nimmst du mit?
Zur Markenfähigkeit der Redewendung „to go“
Die Wortfolge „to go“ bezeichnet eine Verkaufsform in der Gastronomie, bei der Speisen und Getränke mitgenommen werden. Das Bundespatentgericht (BPatG) hatte sich nun mit der Frage zu beschäftigen, ob die Redewendung auch außerhalb der Gastronomie üblich ist und damit schutzunfähig.













