Aktuelles Thema

Sicherheit im Fuhrpark

Pflichten für den Arbeitgeber

Aus Sicht des Arbeitsschutzes sind Firmenwagen Arbeitsmittel. Das gilt für Dienst-Pkw, Lkw, Busse, Servicefahrzeuge und Krafträder gleichermaßen. Der Arbeitgeber muss sie so einrichten und instand halten, dass Beschäftigte beim Fahren vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind.

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Copyright: mittelstandsforum-westfalen.de | Dr. Michael A. Peschke.