Wie weit reicht der Markenschutz?

Ikea klagt gegen Abkürzung für ein einwanderungskritisches Programm in Belgien

iStock, oirat

Die rechtsradikale Partei Vlaams Belang hat die Bezeichnung IKEA als Abkürzung für ihr einwanderungskritisches Programm „Immigratie Kan Echt Anders“ (Einwanderung geht tatsächlich auch anders) verwendet. Die Partei aus dem flämischen Landesteil Belgiens nutzte in einer Präsentation im November 2022 Stilelemente des Möbelherstellers. Das Programm enthielt nach Angaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) 15 politische Vorschläge, die als „montagefertig“ beschrieben wurden. 

Keine Schrauben, keine Dübel, sondern Migrationspolitik

Vlaams Belang verpackte ihr Migrationsprogramm als “IKEA-Plan” mit IKEA-Anleitungsoptik. In den Abbildungen dazu wurden die Marken von Ikea gezeigt sowie Figuren, die denjenigen in den Aufbauanleitungen für Ikea-Produkte ähnelten. Auch die Farbkombination aus Gelb und Blau wurde benutzt. Vlaams Belang räumte ein, die IKEA-Marken ohne Zustimmung benutzt zu haben. Die Partei berief sich aber auf politische Meinungsfreiheit und politische Parodie. Die Nähe zur Marke IKEA war gewollt. Sie sollte der politischen Botschaft mehr Aufmerksamkeit verschaffen.

Politische Parodie oder Rufausnutzung?

Die Vereinigung argumentierte, die damalige schwedische Koalitionsvereinbarung könne als Inspiration für eine Reform der belgischen Asyl- und Migrationspolitik dienen. Deshalb habe man ein “schwedisches Paket” mit Migrationsmaßnahmen vorgestellt. Der Plan sei wie ein IKEA-Bausatz präsentiert worden, damit die belgische Regierung ihn sofort umsetzen könne.

Ikea sah darin dagegen keine zulässige politische Parodie  und reichte Klage bei einem belgischen Gericht ein. Das Unternehmen betonte, die Meinungsfreiheit zu respektieren. Die konkrete Nutzung schade aber dem Ruf und der Unterscheidungskraft der Marke. Außerdem sei es der Kampagne nur darum gegangen, von der Bekanntheit der Marke IKEA zu profitieren.

Das belgische Gericht wollte daraufhin vom EuGH wissen, ob politische Meinungsfreiheit und politische Parodie ein “rechtfertigender Grund” sein können, um eine bekannte Marke ohne Zustimmung ihres Inhabers zu benutzen. Damit landete der Streit in Luxemburg.

Meinungsfreiheit reicht nicht als Allheilmittel

Der EuGH entschied nun: Wer bekannte Marken in einer Kampagne nutzt, kann sich nicht einfach pauschal auf Meinungsfreiheit berufen. Grundsätzlich kann die Meinungsfreiheit im Markenrecht eine Rolle spielen. Auch politische Rede und Parodie sind geschützt. Markenrecht darf also nicht so angewendet werden, als gäbe es das Grundrecht der Meinungsfreiheit nicht.

Aber: Die bloße Berufung auf Meinungsfreiheit genügt nicht. Wer eine bekannte Marke benutzt, muss konkret darlegen und nachweisen, warum gerade diese Nutzung für die eigene Meinungsäußerung gerechtfertigt ist. Das nationale Gericht muss dann abwägen: Auf der einen Seite stehen das Eigentumsrecht und die Interessen des Markeninhabers, auf der anderen Seite die Meinungsfreiheit und die Interessen des Dritten.

Für die Abwägung ist bspw. wichtig, ob die Marke in gutem Glauben benutzt wurde. Dafür sprechen kann, dass die Äußerung tatsächlich etwas mit der Marke selbst, dem Unternehmen, seinen Waren, Dienstleistungen oder Geschäftspraktiken zu tun hat. Anders liegt es, wenn die Marke nur deshalb verwendet wird, weil sie bekannt ist und Aufmerksamkeit bringt. 

Außerdem kommt es auf die Intensität der Nutzung an: Wie stark wird die Marke übernommen? Wie weit wird die Kampagne verbreitet? Welche Folgen hat das für den Markeninhaber? Und kann beim Publikum der Eindruck entstehen, das Unternehmen unterstütze die politische Botschaft oder stehe ihr zumindest nahe?

Da Marken auch von ihrem Image leben, ist gerade das In-Verbindungbringen einer Marke mit einer politischen Kampagne für den Markeninhaber in der Regel problematisch. Wird das Image für eine politische Botschaft übernommen, kann ein Unternehmen in eine Debatte hineingezogen werden, mit der es nichts zu tun haben will.

Patentanwälte Dörner & Kötter

Martin Dörner
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