Wirtschaftliche Streitigkeiten, insbesondere solche mit Beteiligung von Handelspartnern im Ausland, werden zunehmend nicht vor staatlichen Gerichten, sondern vor Schiedsgerichten verhandelt und entschieden. Die Kosten dafür können sie sich vorfinanzieren lassen.
Teure Schiedsverfahren
Grundlage des Schiedsverfahrens ist in der Regel eine entsprechende Klausel im Vertrag der Parteien. Auf dieser Basis wird das Schiedsgericht zur Entscheidung der streitigen Fragen gebildet. Nach Abschluss des Verfahrens und der Abfassung des Schiedsspruchs löst es sich wieder auf.
Mittelständische Unternehmen werden häufig mit Schiedsklauseln konfrontiert, insbesondere wenn sie im grenzüberschreitenden Geschäft tätig sind oder mit großen Unternehmen zu deren Vertragsbedingungen kontrahieren.
Ein Schiedsverfahren ist grundsätzlich teurer als ein Gerichtsverfahren in Deutschland. Dies liegt daran, dass die Schiedsrichter von den Parteien bezahlt werden und die auf diesem Gebiet spezialisierten Rechtsanwälte in der Regel auf Basis von Stundensätzen tätig sind. Demgegenüber steht jedoch eine Reihe von Vorteilen: Das Verfahren ist vertraulich, es findet kein öffentlicher Prozess wie vor staatlichen Gerichten statt, und der Ablauf ist deutlich flexibler. Zudem haben die Parteien größeren Einfluss auf die Gestaltung des Verfahrens, etwa durch die Benennung der Schiedsrichter.
Prozessfinanzierungsvertrag
Gleichwohl kann ein internationales Schiedsverfahren für manches mittelständische Unternehmen eine erhebliche finanzielle Herausforderung darstellen. Eine Möglichkeit, dieser Herausforderung effizient zu begegnen, ist die Prozessfinanzierung.
Der Prozessfinanzierer prüft zunächst die Erfolgsaussichten der Rechtsstreitigkeit sowie die Solvenz des Prozessgegners. Dieser Prüfung geht selbstverständlich der Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung voraus. Gelangt der Prozessfinanzierer zu einer positiven Einschätzung der Erfolgsaussichten, bietet er dem Anspruchsinhaber einen Vertrag zur Finanzierung des Schiedsverfahrens an.
Gegenstand eines solchen Prozessfinanzierungsvertrags ist in der Regel die vollständige Finanzierung des streitigen Verfahrens bis hin zur Vollstreckung des Schiedsspruchs. Der Anspruchsinhaber – also das Unternehmen – kann seinen voraussichtlich berechtigten Anspruch somit ohne eigenes Kostenrisiko verfolgen.
Als Gegenleistung erhält der Prozessfinanzierer im Erfolgsfall einen Anteil an dem erstrittenen Erlös. Dieser liegt üblicherweise zwischen 15 und 30 Prozent der Summe, die dem siegreichen Kläger vom Schiedsgericht zugesprochen wird.
Vorteile
Die finanziellen Vorteile liegen auf der Hand. Darüber hinaus erhält das Unternehmen durch den Prüfungsprozess des Prozessfinanzierers eine zusätzliche Bestätigung, dass sein Anspruch gute Erfolgsaussichten hat, und kann mit größerer Sicherheit in das Verfahren gehen. Auch die Rechtsanwälte können sich vollständig auf eine erfolgreiche Verfahrensführung konzentrieren, da ihre Honorare durch den Finanzierungsvertrag abgesichert sind.
Ein Prozessfinanzierer kann daher gerade für mittelständische Unternehmen ein wertvoller Partner sein, wenn es zu einem Schiedsverfahren kommt.


