Umweltaussagen im Marketing

Ab September 2026 gibt es ein neues Gesetz!

iStock, Tirachard

Vielleicht steht es auf Ihrem Flyer. Vielleicht auf der Produktverpackung. Vielleicht in kleiner Schrift unten rechts auf Ihrem Mailing: „klimaneutral gedruckt", „umweltfreundlich produziert", ein grünes Siegel, das Verantwortung signalisiert. 

Ab dem 27. September 2026 könnte genau das zum Problem werden. Die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition" – kurz EmpCo – tritt in Kraft, und sie verändert die Spielregeln für Umweltaussagen auf Drucksachen grundlegend. Kein Entwurf mehr, kein Kann-noch-kommen: Das entsprechende Änderungsgesetz zum UWG wurde am 19. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Warum Auftraggeber handeln sollten

Die neue Regelung trifft nicht nur Druckereien. Sie trifft jeden, der Drucksachen in Umlauf bringt, die Verbraucherinnen und Verbraucher erreichen. Flyer im Ladengeschäft. Mailings an Endkunden. Verpackungen im Regal. Broschüren auf der Messe. Wenn Ihre Botschaft Endverbraucher erreicht und Umweltaussagen enthält, sind Sie verantwortlich für das, was dort steht.

Das Ziel des Gesetzgebers ist eindeutig: Transparenz stärken, pauschale Umweltversprechen verhindern und das Vertrauen der Verbraucher in Umweltaussagen zurückgewinnen.

Hinweis: Reine B2B-Kommunikation ohne Verbraucherbezug fällt grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich. Sobald Ihre Drucksachen jedoch Endverbraucher erreichen – als Produktbeilage, im Handel oder als Werbemittel – gilt die neue Regelung vollumfänglich.

Was ab Herbst 2026 auf Drucksachen nicht mehr stehen darf

Drei Regelungsbereiche greifen direkt in das ein, was heute auf vielen Drucksachen zu lesen ist. Alle drei sind konkret – und alle drei haben ein gemeinsames Datum.

Weiterlesen bei Scholz Druck

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Pascal Scholz
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