Eine Prozessfinanzierung ist die Übernahme sämtlicher Kosten eines Gerichts‑ oder Schiedsverfahrens durch einen externen Finanzierer gegen eine Erfolgsbeteiligung am Prozesserlös. Für den Mittelstand ist sie ein Instrument des Risikomanagements, um hohe Streitwerte durchzusetzen, ohne Liquidität und Bilanz zu belasten.
Was ist Prozessfinanzierung?
- Unabhängige Finanzierer wie die FORIS AG tragen Gerichts‑, Anwalts‑, Sachverständigen‑ und sonstige Verfahrenskosten, typischerweise ab einem bestimmten Mindeststreitwert.
- Nur bei einem positiven Gerichtsurteil erhält der Finanzierer einen vertraglich vereinbarten Anteil am erzielten Geldbetrag. Bei einer Niederlage trägt er das Kostenrisiko allein.
- Vor Vertragsabschluss prüft der Finanzierer daher sehr genau die Erfolgsaussichten, den wirtschaftlichen Nutzen und die Bonität des Gegners. Danach wird ein Finanzierungsvertrag mit Erlösaufteilung geschlossen.
Die FORIS AG gehört zu den Pionieren der Prozessfinanzierung in Deutschland und ist seit über 25 Jahren auf rechtsnahe Dienstleistungen spezialisiert.
Vorteile für den Mittelstand
- Liquiditätsschonung: Prozesskosten werden ausgelagert, wodurch Kreditlinien und Cashflow für operative Investitionen, z. B. Digitalisierung oder Expansion, frei bleiben.
- Risikoreduktion: Das Verlustrisiko (eigene Kosten, gegnerische Kosten) geht auf den Finanzierer über. Unternehmen tragen nur den Verzicht auf einen Teil des möglichen Mehrerlöses.
- Bilanzielle Entlastung: Unternehmen profitieren von Entlastung der GuV und Bilanz, da keine Prozessrückstellungen und ‑kosten anfallen; Erlösbeteiligungen werden erst bei Erfolg ergebniswirksam.
- Durchsetzungskraft gegenüber Großkonzernen: Auch kleinere und mittlere Unternehmen können komplexe und langwierige Ansprüche gegen deutlich größere Gegner verfolgen, ohne asymmetrische Finanzkraft zu fürchten.
Typische Einsatzfelder
- Streitigkeiten aus Liefer‑, Werk‑ oder Bauverträgen mit hohen Streitwerten.
- Haftungs‑, Gewährleistungs‑ oder Versicherungsfälle, in denen der Gegner leistungsstark, aber wenig verhandlungsbereit ist.
- Kartell‑ und Schadensersatzklagen sowie internationale Schiedsverfahren, bei denen Verfahrensdauer und Kosten schwer planbar sind.
Vorratsgesellschaften - Sofort handlungsfähig
Der Dienstleister gründet diese Gesellschaften (z. B. GmbH oder UG) vorab und zahlt das Stammkapital voll ein. Ein Käufer übernimmt die Anteile per Notarvertrag und kann sofort operativ tätig werden. Die Gesellschaften liegen bis zum Verkauf „im Regal“ und sind nicht aktiv. Der Kunde spart so die mehrwöchige Wartezeit einer Neugründung und vermeidet Gründungsrisiken.


