Thom Browne ist ein amerikanischer Modedesigner, der seit 2001 unter der gleichnamigen Marke Mode anbietet. Anfang der 2020er Jahre brachte Thom Browne eine Kapuzenjacke auf den Market, die auf einem Arm mit vier Ringen als Designelement versehen ist. Adidas, bekannt für Ihre drei Streifen, sah darin eine Verletzung ihrer bekannten Drei-Streifen-Marke und reichte beim Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth Klage ein. Das LG teilte die Bedenken von Adidas allerdings nicht.
An Klageverfahren um das charakteristische Design mit den drei Längsstreifen hat sich Adidas inzwischen gewöhnt. Zuletzt konnte Adidas einen Teilerfolg gegen den Rivalen Nike feiern. Der Sportartikelhersteller Nike darf in Deutschland seine Sporthose "LA Lakers Courtside Pants" wegen zu großer Ähnlichkeit mit dem Drei-Streifen-Design von Adidas nicht mehr anbieten, wie das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Mai in einem Berufungsverfahren entschieden hat. Bei vier anderen Hosen, deren Streifen-Design Adidas ebenfalls beanstandet hatte, wies das OLG die Markenverletzungsklage allerdings zurück.
Die auf der nun verbotenen Hose angebrachten drei Streifen seien der Drei-Streifen-Kennzeichnung von Adidas so ähnlich, dass die Zielgruppen sie nicht nur als dekoratives Element, sondern als Produktkennzeichen auffassen würden. Daran ändere auch das auf der Hose angebrachte Nike-Logo nichts, das wegen seiner farblichen Gestaltung und Größe nicht maßgeblich wahrgenommen werde.
Anders verhielt es sich in dem nun entschiedenen Klageverfahren gegen das Modelabel Thom Browne. Die Kapuzenjacke, um die es im Verfahren ging, wurde auf der Webseite von Thom Browne für ca. 1.400 Euro angeboten. Der hohe Preis spielte in dem Urteil des LG eine wichtige Rolle. Denn potenzielle Käufer seien nach Auffassung des LG bei hochpreisigen Luxusgütern besonders aufmerksam. Ein unterschiedlicher Gesamteindruck ergebe sich aus der Anzahl der Streifen und deren Breite. Auch die auffällige Nutzung der eigenen Marke auf der Jacke selbst trage zur Abgrenzung bei. Das LG konnte daher keine Verwechslungsgefahr erkennen.
Im Ergebnis wies das LG die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche sowohl aus Markengesetz als auch aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zurück. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig; Adidas hat noch die Möglichkeit einer Berufung.
Adidas wird vermutlich auch zukünftig gegen Wettbewerber vorgehen, die Streifendesigns verwenden, um seinen Markenschutz so weit wie möglich zu sichern. Wie komplex die Streitigkeiten um die drei Streifen sind, zeigen die vielfältigen Entscheidungen. Seit 2008 hat Adidas angeblich mehr als 90 Klagen wegen der charakteristischen drei Streifen angestrengt und sich über 200-mal außergerichtlich geeinigt.
Beispielsweise hatte Adidas im Jahr 2019 gegen die Firma Shoe Branding Europe vor dem europäischen Gerichtshof einen Sieg erzielt. Die belgische Firma hatte zwei diagonale Streifen auf Schuhe drucken lassen, was nach Ansicht der Richter die Markenrechte von Adidas verletzte. Ebenso hatte der Bundesgerichtshof mit einem Zwei-Streifen-Design versehene Sport- und Freizeit-Bekleidungsstücke als Verletzung der Rechte von Adidas anerkannt. In allen Verfahren hat Adidas davon profitiert, dass den drei Streifen eine überragende Bekanntheit innewohnt.