Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat in einem Markenrechtsstreit entschieden, dass die Marke „Big Mac“ teilweise gelöscht wird. Das EuG stellte fest, dass Mc Donald’s die rechtserhaltende Benutzung der Marke für einen Teil der beanspruchten Waren und Dienstleistungen für einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren nicht nachgewiesen habe.
Hintergrund der Entscheidung des EuG ist ein Rechtsstreit zwischen der irischen Schnellrestaurant-Kette Supermac’s und McDonald’s. Der Streit dreht sich um die Unionsmarke „Big Mac“, die McDonald’s bereits im Jahr 1996 angemeldet hatte und die 1998 eingetragen wurde. Die Eintragung umfasste u. a. „Fleischsandwiches, Fischsandwiches, Schweinefleischsandwiches, Hühnchensandwiches, Geflügelsandwiches“ sowie „Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb und dem Franchising von Restaurants“. Supermac’s hatte bereits 2017 beanstandet, dass die Marke teilweise wegen Nichtbenutzung löschungsreif sei. Ein solcher Antrag auf Löschung der Marke wegen Nichtbenutzung hat Erfolg, wenn der Markeninhaber die rechtserhaltende Benutzung seiner Marke für einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren vor dem Tag der Stellung des Antrags für die mit der Marke beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen nicht nachweisen kann.
Eine Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hatte Antrag von Supermac’s bereits teilweise stattgegeben, aber für einen geringen Teil der Waren und Dienstleistungen. Gegen diese Entscheidung erhob Supermac’s Klage beim EuG, um eine umfangreichere Löschung zu erreichen.
Diese Klage hatte nun Erfolg. Das EuG löschte die Marke von McDonald’s in weiterem Umfang. Nach Auffassung des EuG enthielten die von McDonald’s vorgelegten Nachweise für die Benutzung keine Angaben zum Umfang der Benutzung der Marke für die Waren „Hühnchensandwiches, Speisen aus Geflügelprodukten“ und die damit verbundenen Dienstleistungen. Unzureichend seien insbesondere die Angaben zu Verkaufsmengen sowie die Dauer der Benutzungshandlungen bei diesen Waren und Dienstleistungen. Nicht der Löschung betroffen sind bspw. „Fleischsandwiches“ und damit der bekannte Big Mac mit Rindfleisch.
Gegen die Entscheidung des Gerichts kann Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt werden.